Castor Veranstaltungstechnik von Steinle und Friedrich GbR

Obergasse 15 · 69493 Hirschberg

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Vermietung, Verkauf, Planung, Lieferung und Betrieb von Veranstaltungstechnik zwischen Castor Veranstaltungstechnik von Steinle und Friedrich GbR (nachfolgend „Vermieter“) und dem Auftraggeber.
  2. Sie gelten für Unternehmer (§ 14 BGB) sowie Verbraucher (§ 13 BGB).
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages können sein:
    • Vermietung von Veranstaltungstechnik (Dry Hire)
    • Vermietung inkl. Auf- und Abbau
    • Full-Service-Betreuung
    • Personalgestellung
    • Festinstallationen
    • Verkauf von Technik
    • Planung und Konzeption
    • Rigging- und Traversenleistungen
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot.

§3 Vertragsschluss / Angebotsannahme

  1. Die Angebote der Castor Veranstaltungstechnik von Steinle und Friedrich GbR sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    • schriftliche Annahme des Angebots,
    • Annahme per E-Mail oder Textform,
    • telefonische Zusage des Auftraggebers,
    • oder durch schlüssiges Verhalten (z. B. Leistung der vereinbarten Anzahlung).
  3. Eine telefonische Zusage gilt als verbindliche Annahme des Angebots mit sämtlichen darin enthaltenen Leistungsbestandteilen, Preisen und Bedingungen.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, eine telefonische Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung zu dokumentieren. Diese dient ausschließlich der Beweissicherung und ist nicht Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages.
  5. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter.
  6. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, unberührt.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
  2. Das Unternehmen ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen.
  5. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
  6. Zusätzliche Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers nach Vertragsschluss – insbesondere auch mündlich vor Ort – beauftragt oder erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Leistungen nachträglich in Rechnung zu stellen. Maßgeblich sind die vereinbarten Einzelpreise oder – falls nicht vereinbart – die üblichen marktüblichen Vergütungssätze.

§5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:

  1. Einen geeigneten, freien und sicheren Zugang zum Veranstaltungsort bereitzustellen.
  2. Ausreichende Anfahrts- und Parkmöglichkeiten für Transportfahrzeuge sicherzustellen.
  3. Eine ausreichende und normgerechte Stromversorgung bis zum Aufbauort bereitzustellen, sofern nicht anders vereinbart.
  4. Alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
  5. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.
  6. Für die Sicherheit der Technik während der Mietdauer zu sorgen.
  7. Für Schäden durch Gäste, Personal oder Dritte einzustehen.
  8. Die Technik nicht an Dritte weiterzugeben oder zu verändern.

§6 Gefahrtragung und Versicherung

  1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Technik an den Auftraggeber über.
  2. Der Auftraggeber haftet für:
    • Diebstahl
    • Vandalismus
    • Wetterschäden
    • Überspannung
    • unsachgemäße Nutzung
    • (normale Abnutzung ausgenommen)
  3. Das Risiko verbleibt vollständig beim Auftraggeber bis zur Rückgabe.

  4. Der Auftraggeber trägt das Risiko auch bei Zufall und höherer Gewalt während der Mietdauer.

§6a Technische Sicherheit und Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber gewährleistet die

  1. statische und bauliche Eignung des Veranstaltungsortes, insbesondere
  2. hinsichtlich Tragfähigkeit von Decken, Bühnen, Traversenaufhängungen und sonstigen Befestigungspunkten.
  3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die bauliche Beschaffenheit des Veranstaltungsortes.
  4. Nach Aufbau erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
  5. Der Vermieter ist berechtigt, Leistungen aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise zu verweigern oder abzubrechen, wenn Gefahren für Personen oder Sachwerte bestehen. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.

§6b Einsatz von Personal / Arbeitszeiten

  1. Gebuchtes Personal unterliegt dem Weisungsrecht des Vermieters.
  2. Wartezeiten, Verzögerungen oder Unterbrechungen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit.
  3. Überstunden, Nachtarbeit sowie Einsätze an Sonn- und Feiertagen werden gesondert berechnet.
  4. Eine vorzeitige Beendigung des Einsatzes durch den Auftraggeber berührt den Vergütungsanspruch nicht.

§6c Witterung / Outdoor-Veranstaltungen

  1. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber das vollständige Wetterrisiko.
  2. Der Vermieter ist berechtigt, bei sicherheitsrelevanten Wetterlagen (z. B. Sturm, Starkregen) den Betrieb einzustellen oder den Abbau anzuordnen.
  3. Hierdurch entstehende Mehrkosten oder Ausfallzeiten gehen zulasten des Auftraggebers. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

§6d Verzögerungen und Zeitverschiebungen

  1. Verzögerungen im Ablauf, die vom Auftraggeber oder Dritten verursacht werden, berechtigen den Vermieter zur Berechnung von Mehrkosten.
  2. Eine Terminverschiebung gilt als Stornierung, sofern keine einvernehmliche Neuregelung erfolgt.

§6e Subunternehmer

Der Vermieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.


§6f Rügepflicht bei Unternehmern (B2B)

  1. Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen.
  2. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gelten die Leistungen als genehmigt.

§6g Rücktritt bei Zahlungsunsicherheit

Werden dem Vermieter nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers begründen, ist der Vermieter berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.


§6h Nutzungseinschränkung

  1. Die Technik darf ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden.
  2. Eine Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
  3. Veränderungen oder Eingriffe in die Technik sind untersagt.

§6i Rückgabe

  1. Die Technik ist vollständig, funktionsfähig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
  2. Fehlende oder beschädigte Teile werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
  3. Reinigungskosten werden gesondert berechnet, sofern eine außergewöhnliche Verschmutzung vorliegt.

§6j Abwerbeverbot (bei Personalgestellung)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, eingesetztes Personal während der Vertragsdauer sowie bis 12 Monate nach Vertragsende nicht direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen.

Diese Regelung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsvergütungen des betreffenden Mitarbeiters fällig.


§7 Stornierung

Bei Rücktritt vom Vertrag fallen folgende Stornokosten an:

  • mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 7–14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
  • 2–7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 35 %
  • 1–2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
  • unter 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 75 %

Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Stornierung.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


§8 Höhere Gewalt / behördliche Absage

1.  Wird eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt unmöglich, entfällt die Verpflichtung zur Durchführung der Veranstaltung.

2.  Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr stornierbare Aufwendungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.

3. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


§9 Nutzungsrechte an Bildmaterial

Der Vermieter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung zur Eigenwerbung zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.


§9a Referenznennung

Der Vermieter ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu benennen, sofern dem keine berechtigten Interessen entgegenstehen.


§10 Haftung

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden besteht nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

§11 Eigentumsvorbehalt (bei Verkauf)

Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters.


§12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Hirschberg.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

 


WIDERRUFSBELEHRUNG (für Verbraucher)

Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher:

Castor Veranstaltungstechnik von Steinle und Friedrich GbR
Obergasse 15
69493 Hirschberg
E-Mail: erik.steinle@castor-vt.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird.


Folgen des Widerrufs

Wenn der Vertrag widerrufen wird, werden alle Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.


Wichtiger Hinweis bei Dienstleistungen (Veranstaltungstechnik)

Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er dem Unternehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vollständig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Castor Veranstaltungstechnik von Steinle und Friedrich GbR
Obergasse 15
69493 Hirschberg
E-Mail: erik.steinle@castor-vt.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Leistung:
Bestellt am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Datum:

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)