Castor
Veranstaltungstechnik von Steinle und Friedrich GbR
Obergasse 15 ·
69493 Hirschberg
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Vermietung,
Verkauf, Planung, Lieferung und Betrieb von Veranstaltungstechnik zwischen
Castor Veranstaltungstechnik von Steinle und Friedrich GbR (nachfolgend
„Vermieter“) und dem Auftraggeber.
- Sie gelten für Unternehmer (§ 14 BGB)
sowie Verbraucher (§ 13 BGB).
- Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages können sein:
- Vermietung von Veranstaltungstechnik
(Dry Hire)
- Vermietung
inkl. Auf- und Abbau
- Full-Service-Betreuung
- Personalgestellung
- Festinstallationen
- Verkauf
von Technik
- Planung
und Konzeption
- Rigging-
und Traversenleistungen
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt
sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot.
§3 Vertragsschluss / Angebotsannahme
- Die Angebote der Castor
Veranstaltungstechnik von Steinle und Friedrich GbR sind freibleibend,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche
Annahme des Angebots,
- Annahme per E-Mail oder Textform,
- telefonische
Zusage des Auftraggebers,
- oder durch schlüssiges Verhalten (z.
B. Leistung der vereinbarten Anzahlung).
- Eine telefonische Zusage gilt als
verbindliche Annahme des Angebots mit sämtlichen darin enthaltenen
Leistungsbestandteilen, Preisen und Bedingungen.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine
telefonische Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung zu
dokumentieren. Diese dient ausschließlich der Beweissicherung und ist
nicht Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages.
- Änderungen oder Ergänzungen des
Angebots bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung
durch den Vermieter.
- Bei Verträgen mit Verbrauchern
bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, unberührt.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot vereinbarten
Preise.
- Das Unternehmen ist Kleinunternehmer
im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen
nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts
anderes vereinbart ist.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine
angemessene Kaution zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche
Verzugszinsen berechnet.
- Zusätzliche Leistungen, die auf
Wunsch des Auftraggebers nach Vertragsschluss – insbesondere auch mündlich
vor Ort – beauftragt oder erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Leistungen nachträglich in Rechnung
zu stellen. Maßgeblich sind die vereinbarten Einzelpreise oder – falls
nicht vereinbart – die üblichen marktüblichen Vergütungssätze.
§5 Pflichten
des Auftraggebers
Der
Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
- Einen geeigneten, freien und sicheren
Zugang zum Veranstaltungsort bereitzustellen.
- Ausreichende Anfahrts- und
Parkmöglichkeiten für Transportfahrzeuge sicherzustellen.
- Eine ausreichende und normgerechte
Stromversorgung bis zum Aufbauort bereitzustellen, sofern nicht anders
vereinbart.
- Alle
erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
- Eine
Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.
- Für die Sicherheit der Technik
während der Mietdauer zu sorgen.
- Für Schäden durch Gäste, Personal
oder Dritte einzustehen.
- Die Technik nicht an Dritte
weiterzugeben oder zu verändern.
§6 Gefahrtragung und Versicherung
- Die Gefahr geht mit Übergabe der
Technik an den Auftraggeber über.
- Der
Auftraggeber haftet für:
- Diebstahl
- Vandalismus
- Wetterschäden
- Überspannung
- unsachgemäße
Nutzung
- (normale
Abnutzung ausgenommen)
- Das Risiko verbleibt vollständig beim
Auftraggeber bis zur Rückgabe.
- Der Auftraggeber trägt das Risiko
auch bei Zufall und höherer Gewalt während der Mietdauer.
§6a Technische
Sicherheit und Mitwirkungspflichten
Der
Auftraggeber gewährleistet die
- statische und bauliche Eignung des
Veranstaltungsortes, insbesondere
- hinsichtlich Tragfähigkeit von
Decken, Bühnen, Traversenaufhängungen und sonstigen Befestigungspunkten.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung
für die bauliche Beschaffenheit des Veranstaltungsortes.
- Nach Aufbau erfolgt eine Abnahme
durch den Auftraggeber. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich
anzuzeigen.
- Der Vermieter ist berechtigt,
Leistungen aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise zu verweigern oder
abzubrechen, wenn Gefahren für Personen oder Sachwerte bestehen. Der
Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
§6b Einsatz von Personal / Arbeitszeiten
- Gebuchtes Personal unterliegt dem
Weisungsrecht des Vermieters.
- Wartezeiten, Verzögerungen oder
Unterbrechungen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, gelten als
vergütungspflichtige Arbeitszeit.
- Überstunden, Nachtarbeit sowie
Einsätze an Sonn- und Feiertagen werden gesondert berechnet.
- Eine vorzeitige Beendigung des
Einsatzes durch den Auftraggeber berührt den Vergütungsanspruch nicht.
§6c Witterung / Outdoor-Veranstaltungen
- Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt
der Auftraggeber das vollständige Wetterrisiko.
- Der Vermieter ist berechtigt, bei
sicherheitsrelevanten Wetterlagen (z. B. Sturm, Starkregen) den Betrieb
einzustellen oder den Abbau anzuordnen.
- Hierdurch entstehende Mehrkosten oder
Ausfallzeiten gehen zulasten des Auftraggebers. Der
Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
§6d Verzögerungen und Zeitverschiebungen
- Verzögerungen im Ablauf, die vom
Auftraggeber oder Dritten verursacht werden, berechtigen den Vermieter zur
Berechnung von Mehrkosten.
- Eine Terminverschiebung gilt als
Stornierung, sofern keine einvernehmliche Neuregelung erfolgt.
§6e
Subunternehmer
Der Vermieter
ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
§6f
Rügepflicht bei Unternehmern (B2B)
- Unternehmer haben offensichtliche
Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich
anzuzeigen.
- Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige,
gelten die Leistungen als genehmigt.
§6g Rücktritt
bei Zahlungsunsicherheit
Werden dem
Vermieter nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers begründen, ist der Vermieter berechtigt,
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
§6h Nutzungseinschränkung
- Die Technik darf ausschließlich zum
vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden.
- Eine Weitervermietung oder Weitergabe
an Dritte ist unzulässig.
- Veränderungen oder Eingriffe in die
Technik sind untersagt.
§6i Rückgabe
- Die Technik ist vollständig,
funktionsfähig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
- Fehlende oder beschädigte Teile
werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
- Reinigungskosten werden gesondert
berechnet, sofern eine außergewöhnliche Verschmutzung vorliegt.
§6j
Abwerbeverbot (bei Personalgestellung)
Der
Auftraggeber verpflichtet sich, eingesetztes Personal während der Vertragsdauer
sowie bis 12 Monate nach Vertragsende nicht direkt oder indirekt abzuwerben
oder zu beschäftigen.
Diese Regelung
gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Bei Verstoß
wird eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsvergütungen des
betreffenden Mitarbeiters fällig.
§7 Stornierung
Bei Rücktritt
vom Vertrag fallen folgende Stornokosten an:
- mehr als 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- 7–14
Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
- 2–7
Tage vor Veranstaltungsbeginn: 35 %
- 1–2
Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- unter
24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
Maßgeblich ist
der Zugang der schriftlichen Stornierung.
Dem
Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.
§8 Höhere
Gewalt / behördliche Absage
1. Wird eine Veranstaltung aufgrund behördlicher
Anordnung oder höherer Gewalt unmöglich, entfällt die Verpflichtung zur
Durchführung der Veranstaltung.
2. Bereits erbrachte Leistungen sowie
nachweislich entstandene und nicht mehr stornierbare Aufwendungen sind vom
Auftraggeber zu vergüten.
3. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§9
Nutzungsrechte an Bildmaterial
Der Vermieter
ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung zur Eigenwerbung zu
verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers
entgegenstehen.
§9a
Referenznennung
Der Vermieter
ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu benennen, sofern dem keine
berechtigten Interessen entgegenstehen.
§10 Haftung
- Der Vermieter haftet unbeschränkt für
Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter
nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Eine Haftung für indirekte Schäden
oder Folgeschäden besteht nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
§11
Eigentumsvorbehalt (bei Verkauf)
Verkaufte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters.
§12 Schlussbestimmungen
- Es
gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich
zulässig – Hirschberg.
- Sollten einzelne Bestimmungen
unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrages bedürfen der Textform.
WIDERRUFSBELEHRUNG
(für Verbraucher)
Widerrufsrecht
Verbraucher
haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die
Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das
Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher:
Castor
Veranstaltungstechnik von Steinle und Friedrich GbR
Obergasse 15
69493 Hirschberg
E-Mail: erik.steinle@castor-vt.de
mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über seinen Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung
der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
Folgen des
Widerrufs
Wenn der
Vertrag widerrufen wird, werden alle Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet
wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückgezahlt,
an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist.
Für diese
Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart.
Wichtiger
Hinweis bei Dienstleistungen (Veranstaltungstechnik)
Hat der
Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist
beginnen soll, so hat er dem Unternehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen,
der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten
Leistungen entspricht.
Das
Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen
vollständig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der
Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt
hat und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei
vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den
Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden
Sie es zurück.)
An:
Castor Veranstaltungstechnik von Steinle und Friedrich GbR
Obergasse 15
69493 Hirschberg
E-Mail: erik.steinle@castor-vt.de
Hiermit
widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Leistung:
Bestellt am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Datum:
Unterschrift
(nur bei Mitteilung auf Papier)
